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Auch Buchbar durch Ihr Bestattungsunternehmen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen sich wie folgt dar:

Zunächst sei vorausgeschickt, dass für uns die feierliche Verabschiedung Ihres geliebten Angehörigen in das Element Wasser sowie die pietätvolle Beisetzung der Urne im Element Wasser im Vordergrund stehen. Wir gehen aus diesem Grund gerne auf Ihre persönlichen Wünsche ein und planen Ihre ganz besondere Gedenkfeier unter Berücksichtigung Ihrer Anliegen.

§1 Leistungsumfang

Wir veranstalten Verabschiedungs- und Bestattungsfeierlichkeiten von Urnen aus gebrannter Tonerde in das Element Wasser im Auftrag von konzessionierten Bestattungsunternehmen. Unsere Leistung beginnt mit der erfolgten Übergabe der Urne aus gebrannter Tonerde mit den eingeäscherten sterblichen Überresten des Verstorbenen an uns. Die Urne wird auf pietätvolle Weise auf den von uns angemieteten Verabschiedungsschiffen - ausgestattet mit einem ins Wasser absenkbaren Urnenkatafalk - präsentiert und am Ort der Verabschiedung oder Beisetzung in den zu Wasser gelassenen Urnenkatafalk verabschiedet oder mithilfe des Urnenkatafalks in die Fluten bestattet. Die Urne löst sich nach dem Kontakt mit dem Wasser langsam rückstandsfrei auf. Die geladenen Trauergäste begleiten in begrenzter Anzahl die Zeremonie an Bord unserer Fahrgastschiffe.

§2 Catering

Um unseren Kunden eine möglichst große Auswahl an Speisen und Getränken an Bord zu ermöglichen, unterstützt uns mit dem Catering eine externe Firma. Bezüglich des Leistungsumfanges der Firma „Fest & Gast Catering“ wie beispielsweise der Zubereitung der Speisen, Bereitstellung der Speisen und Getränke sowie der entsprechenden Hygienemaßnahmen ist bei Zustandekommen eines Vertrages mit der SPM GmbH. jede Haftung ausgeschlossen.

§3 Haftungsausschluss für Webinhalte

Wir legen großen Wert auf die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der Inhalte unserer Webseiten und haben diese mit besonderer Sorgfalt erstellt, dennoch können wir keinerlei Gewähr hierfür übernehmen. Die SPM GmbH schließt ferner jegliche Haftung für Schäden aus, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Webseite entstehen, es sei denn diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SPM GmbH.

Fremdinhalte Dritter können wir im Hinblick auf Korrektheit oder Rechtskonformität weder überwachen noch überprüfen, weshalb hier keinerlei Haftung besteht.

§4 Haftungsausschluss für weiterführende Links

Wir arbeiten mit Partnerfirmen zusammen, um unsere Leistungen adäquat anbieten zu können, deren Webseiten Sie über von uns bereitgestellte Links erreichen können. Auf die Inhalte dieser externen Webseiten haben wir keinerlei Einfluss, weshalb jegliche Haftung für derartige verlinkte Webseiten ausgeschlossen ist.

§5 Angaben zum Datenschutz

Werden auf unseren Webseiten personenbezogene Daten - wie beispielsweise Name, Adresse, Kontakt- oder Kalenderdaten - angegeben, erfolgt dies mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten.

§6 Video- und Fotoaufnahmen

Die von uns auf unserer Webseite veröffentlichten Videos und Fotos können Bilddaten der bei den Gedenkfeiern anwesenden Trauergäste sowie der individuellen Gegebenheiten im Rahmen der jeweiligen Gedenkfeier enthalten. Sie erteilen uns mit dem Wunsch eines Videomitschnittes ausdrücklich das Recht auf dessen Veröffentlichung auf unserer Webseite.

§7 Leistungserbringung & Zahlung

Die Veranstaltungsleistung der SPM GmbH gilt als erbracht, wenn die Urne mit den sterblichen Überresten eines Verstorbenen im Rahmen eines feierlichen Festaktes am gewünschten Verabschiedungsort in das Element Wasser verabschiedet beziehungsweise beigesetzt wurde. Im Anschluss an die Beisetzung wird von der jeweiligen Gemeinde, in deren Gebiet die Urne an die Fluten übergeben wurde, ein amtlicher Beisetzungsschein ausgestellt.

Der Gesamtrechnungsbetrag für die Verabschiedungsfahrt, die Urne, die Urnenverabschiedung und -beisetzung sowie für das Gourmetmahl an Bord ist vorab auf das Konto IBAN ……………………………….. ohne Abzug zu erlegen. Darüber hinausgehende Aufwendungen und anfallende Spesen werden entweder direkt mit der entsprechenden Stelle (Zeremonienmeister, Priester oder Bestatter bzw. Gemeinde) oder bei zusätzlichen Leistungen im Nachhinein in Rechnung gestellt. Im zweiten Fall ist diese zusätzliche Rechnung binnen 14 Tagen ohne Abzug auf das Konto IBAN …………………………….. fällig.

§8 Preisänderungen

Bei den auf diesen Webseiten enthaltenen Beträgen handelt es sich um Kostenbeispiele. Jede Verabschiedung und Bestattung wird individuell geplant, wodurch es zu Abweichungen von den hier aufgeführten Preisbeispielen kommen kann. Insbesondere können wir keine Gewähr für Kosten und Abgaben übernehmen, die bei Drittanbietern anfallen, da wir hierauf keinen Einfluss nehmen können. Zudem weisen wir darauf hin, dass sich im Zuge einer Änderung der Gebührenordnung oder aufgrund eines Anstiegs von Energiekosten die jeweiligen Abgaben im Rahmen einer Wasserbestattung verändern können. Alle angegebenen Preise verstehen sich deshalb als Richtwerte.

§ 9 Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt versteht man den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit auf vereinbarungsgemäße Wasserverabschiedung oder Wasserbestattung durch die SPM GmbH be- oder verhindern. Im Fall von höherer Gewalt ist der Auftraggeber unverzüglich durch den Auftragnehmer zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt den Auftraggeber ebenso wie die SPM GmbH zum Vertragsrücktritt. Für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen durch die SPM GmbH hat der Auftraggeber jedenfalls einen entsprechenden Ersatz zu leisten.